AGB
Allgemeines
RAMSAUER Redner-Management berät, recherchiert und engagiert im Auftrag des Kunden Vortragsredner für Veranstaltungen. Für die Verpflichtung eines Redners wird eine Auftragsbestätigung ausgestellt, die sowohl von RAMSAUER REDNER-MANAGEMENT als auch vom Auftraggeber unterzeichnet wird. Eine Bestätigung ist für beide Seiten verbindlich, sobald die Unterschriften vom Kunden/Auftraggeber und des Redner-Büros vorliegen. Sollte eine Buchung zurückgenommen werden ohne Unterzeichnung der Auftragsbestätigung durch den Veranstalter oder eines für ihn organisierenden Unternehmens und existiert eine schriftliche bzw. mündliche Zusage der Buchung, so fällt ein Bearbeitungshonorar von Euro 300,-- + gesetzliche Mehrwertsteuer an.
Absage durch den Kunden
Bei Absage einer bereits bestätigten Rednerbuchung von Seiten des Veranstalters bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn sind 50% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar fällig. Erfolgt die Absage innerhalb dieser 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn, so ist der volle Honorarbetrag zuzüglich Mehrwertsteuer fällig. Diese Regelung gilt nicht für US-Redner. Hier gelten die Bestimmungen der ausländischen Vertragspartner.
Absage durch den Redner
Eine Absage seitens des Redners ist nur aus krankheitsbedingten Gründen oder aus höherer Gewalt möglich. In diesem Fall verpflichtet sich RAMSAUER Redner-Management, die Einwilligung des Kunden/Auftragsgebers vorausgesetzt, einen gleichwertigen Ersatz zu stellen. Für diesen wird das für ihn übliche Honorar in Rechnung gestellt. Der Veranstalter wird vor Abschluss der Buchung über das Honorar des Ersatzredners informiert. Beide Seiten, Veranstalter und RAMSAUER Redner-Management, übernehmen jene Kosten, die auf ihrer Seite entstanden sind. Eine gegenseitige Verrechnung oder Aufrechnung ist nicht möglich.
Anreise und Unterkunft des Redners
Reisekosten sind alle Kosten, die entstehen, damit ein Redner einen Vortrag wahrnehmen kann. Also: erfolgt die Anfahrt nicht vom Wohnort aus, die Rückfahrt nicht zum Wohnort, so ist dies mit dem Veranstalter abzustimmen. Ist der Vortragstermin zeitlich so festgelegt, dass der Redner am gleichen Tag nicht mehr zurückreisen kann, oder besteht der Veranstalter auf einer Anreise am Vorabend, so übernimmt der Veranstalter die Hotelkosten und verpflichtet sich, in Kleinstädten das am Ort bestmögliche Hotel, in Großstädten ein für Geschäftsreisen übliches Hotel zu buchen. Zu den Hotelkosten zählen die Übernachtungskosten und die Kosten für ein Frühstück. Weitere Auslagen hat der Redner selbst zu tragen. Erfolgt die An- und Abreise mit dem PKW, so werden pro km bis zu Euro 1,00 berechnet. Ist ein Veranstaltungsort mit dem Flugzeug oder der Bahn schlecht zu erreichen, so organisiert der Veranstalter eine PKW-Abholung oder übernimmt die Kosten für einen Fahrdienst.
Die Vortragsredner reisen in der Regel mit der Bahn bzw. mit dem Flugzeug an. Es werden die tatsächlich angefallenen Kosten weiterberechnet, vorausgesetzt, es sind keine Sondervereinbarungen getroffen worden. Bei Zugfahrten buchen wir für die Redner die 1. Klasse, bei Flügen in der Regel die Business-Klasse. Abweichungen werden mit dem Kunden/Auftraggeber abgesprochen. Vergünstigungen z.B. bei Benützung der BahnCard oder ein Nachlass bei bestimmten Hotelunternehmen, geben wir an unsere Kunden weiter. Sollte auf Wunsch des Kunden eine Rednerbetreuung für die Veranstaltung nötig sein, so übernimmt der Veranstalter/Kunde die Reisekosten für diese Begleitperson. Einige Redner reisen grundsätzlich in Begleitung. RAMSAUER Redner-Management hat den Veranstalter darauf hinzuweisen und wird die Reisekosten dafür dem Veranstalter in Rechnung stellen. Ist nichts vereinbart, so gelten die Reisekosten für eine Person.
Verpflichtung von Rednern, die Mitglieder des Deutschen
Bundestages sind:
Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass die Veränderung der aktuellen politischen Lage für aktive Politiker oder MdB die Anwesenheit in kurzfristig anberaumten Sitzungen oder Gremien erfordert. Die Redner sind als Volksvertreter in erster Linie ihrem MdB-Mandat verpflichtet. Eine eventuelle kurzfristige Absage oder verkürzte Anwesenheit gilt in diesem Fall als „höhere Gewalt“. Ausfallkosten o.ä. können deshalb nicht gefordert werden. Sollten Sie unsicher in Ihrer Entscheidung sein, so beraten wir Sie gern.
Verpflichtung von Rednern, die Angestellte eines Unternehmens sind oder in einem angestelltenähnlichen Verhältnis von einem Unternehmen abhängig sind:
Unternehmenswichtige Entscheidungen und Arbeitsprozesse, die die Anwesenheit des Redners am Arbeitsplatz erfordern und zum Zeitpunkt der Buchung nicht vorhersehbar waren, berechtigen den Redner zur kurzfristigen Absage an einer bereits bestätigten Veranstaltung. Eine eventuell kurzfristige Absage oder verkürzte Anwesenheit gilt in diesem Fall als „höhere Gewalt.“ Ramsauer Redner- Management verpflichtet sich, für einen gleichwertigen Ersatz zu sorgen – vorausgesetzt, der Veranstalter ist damit einverstanden. Ausfallkosten o.ä. können deshalb nicht gefordert werden.
Vortragsmanuskript und technische Aufzeichnung
Ein Rechtsanspruch auf ein Vortragsmanuskript bzw. eine Vortragseinführung besteht nicht. Individuelle Absprachen sind möglich. Die technische Aufzeichnung eines Vortrags durch den Veranstalter bedarf der Zustimmung des Redners.
Künstlersozialkasse
Der Kunde verpflichtet sich, die gesetzlichen Abgaben an die Künstlersozialversicherung entsprechend den geltenden Bestimmungen selbstständig abzuführen.
Rechnungsstellung und Fälligkeit
Die Rechnungsstellung erfolgt nach dem Vortrag; der Betrag ist fällig nach Rechnungserhalt. Bei einem Honorarbetrag von über 8.000,00 € zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer wird die Hälfte des Honorars bei Unterzeichnung der Auftragsbestätigung und nach Rechnungserhalt fällig. Dies betrifft sowohl das Honorar für einen einzelnen Vortrag, aber auch die Honorarsumme für mehrere Vorträge.
Gestaltungsfreiheit
Der Redner unterliegt keiner Weisung durch den Veranstalter bezüglich Vortragsinhalte und geäußerten Meinungen.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Augsburg.
Fuchstal, Juli 2008
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